Kieferorthopädie

Einleitung
Die Kieferorthopädie befasst sich mit den Ursachen, der Diagnose und der Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Diese verursachen in der Mehrzahl der Fälle keine körperlichen Beschwerden, werden aber von den Betroffenen oft als ästhetisch störend und inakzeptabel empfunden. Demzufolge ist das Ziel der meisten Behandlungen eine gefällige Zahnstellung und damit ein ansprechendes Erscheinungsbild. Nachhaltig ist dieses Ziel aber nur erreichbar, wenn die Zähne zueinander, zu den Kiefern und zu den umgebenden Weichteilen wie Zunge und Lippe in eine harmonische und funktionell störungsfreie Beziehung gebracht werden.

Behandlungrutz3

Jede Zahn- und Kieferfehlstellung ist in ihrer Konstellation einzigartig. Am Anfang einer erfolgreichen Behandlung steht die umfassende Befunderhebung. Dazu gehören Anamnese, klinische Untersuchung und Analyse von kieferorthopädischen Dokumenten (Radiographien, Modelle und Photographien). Schliesslich kann aus den gewonnenen Erkenntnissen ein Behandlungsplan abgeleitet werden, mit welchem das Behandlungsziel effizient und geradlinig zu erreichen ist.

Für die Ausführung der geplanten Korrekturen dienen dem Kieferorthopäden Instrumente, welche im Volksmund als „Spangen“ bezeichnet werden.

Die Wahl der Spangen hängt vom Behandlungsplan und nicht von den Vorlieben des Patienten ab. Spangen sind keine Automaten. Ein Behandlungserfolg setzt nicht nur ihre professionelle Handhabung sondern immer auch die tadellose Mitarbeit des Patienten voraus.

Zeitpunkt

Der ideale Zeitpunkt für eine Behandlung hängt von der Art der Fehlstellung ab. Die überwiegende Mehrzahl unserer Patienten wird im Alter zwischen 10 und 15 Jahren behandelt. Bei gewissen Fehlstellungen ist ein früheres Eingreifen oder ein Zuwarten bis zum Abschluss des Wachstums angezeigt. Um den idealen Zeitpunkt nicht zu verpassen, ist eine kieferorthopädische Erstuntersuchung mit dem Erreichen des Schulalters zu empfehlen.

Die Behandlung von Erwachsenen ist zwar möglich, verlangt aber nicht selten die Mitwirkung von Spezialisten der Kieferchirurgie, der Prothetik und der Parodontologie.

Kosten

Bei schwerwiegenden Zahn- und Kieferfehlstellungen werden die Kosten der Behandlung durch die Invalidenversicherung bez. durch die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt.

Bei weniger gravierenden Fehlstellungen sind die Kosten durch die Patienten/Patientinnen, bzw. durch deren Eltern zu tragen. Die meisten Kinder- und Jugendlichen verfügen heute über eine Zahnzusatzversicherung, welche sich je nach Versicherungsmodell mit 50% oder mehr an den Kosten der Behandlung beteiligt. Solche Zusatzversicherungen sollten schon im Vorkindergartenalter abgeschlossen werden.

Ausserdem beteiligen sich viele Gemeinden im Rahmen der Schulzahnpflege an den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung.